Glossar
Begriffe rund um Biozide, Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblätter – kurz erklärt.
- 21 Begriffe
- 14 Buchstaben
- 14 Ratgeber
A
- Antikoagulans
- Blutgerinnungshemmender Wirkstoff, der in den meisten Rodentiziden steckt. Er wirkt verzögert nach einigen Tagen; das Gegenmittel ist Vitamin K1.
B
- BAuA
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Ihre Bundesstelle für Chemikalien ist in Deutschland die Zulassungsstelle für Biozidprodukte.
- Biozidprodukt
- Produkt, das Schadorganismen auf chemischem oder biologischem Weg zerstört, abschreckt, unschädlich macht oder ihre Wirkung verhindert – etwa Insektizide, Rodentizide oder Desinfektionsmittel.
C
- CAS-Nummer
- Internationale Registriernummer eines chemischen Stoffes, z. B. 52645-53-1 für Permethrin. Sie identifiziert einen Stoff eindeutiger als sein Name.
- CLP-Verordnung
- EU-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen – die Grundlage für H- und P-Sätze, Signalwörter und Piktogramme.
E
- EUH-Satz
- Ergänzender Gefahrenhinweis, den es nur im EU-Recht gibt, z. B. EUH401 zur Einhaltung der Gebrauchsanleitung oder EUH208 zu enthaltenen Allergenen.
G
- Gebrauchsanweisung
- Herstellerangaben dazu, wie, wo, wogegen, in welcher Menge und von wem ein Biozidprodukt angewendet werden darf. Verbindlich ist, was der Zulassung entspricht und auf dem Etikett steht.
- GHS-Piktogramm
- Rot umrandete, auf der Spitze stehende Raute mit schwarzem Symbol, die eine Gefahrenart kennzeichnet. Es gibt neun Piktogramme, GHS01 bis GHS09.
H
- H-Satz
- Standardisierter Gefahrenhinweis nach CLP-Verordnung mit Kennziffer, z. B. H301 „Giftig bei Verschlucken“ oder H410 „Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung“.
I
- Insektizid
- Biozidprodukt gegen Insekten wie Schaben, Ameisen, Bettwanzen oder Fliegen. Insektizide bilden zusammen mit Mitteln gegen Milben und andere Gliederfüßer die Produktart 18.
K
- Konzentrat
- Produkt, das vor der Anwendung mit Wasser verdünnt wird. Kürzel wie EC, SC oder CS beschreiben, in welcher Form der Wirkstoff vorliegt.
- Köderstation
- Verschließbarer, stabiler Behälter, in dem Köder so ausgelegt werden, dass die Zieltiere hineinkommen, Kinder, Haustiere und Wildtiere aber nicht an das Gift gelangen.
P
- P-Satz
- Standardisierter Sicherheitshinweis nach CLP-Verordnung, der sagt, wie man sich schützt und was im Ernstfall zu tun ist – z. B. P280 „Schutzhandschuhe tragen“.
- Produktart (Biozid)
- Einteilung der Biozidprodukte nach ihrem Verwendungszweck in 22 Produktarten, z. B. Produktart 14 für Rodentizide oder 18 für Insektizide. Im Portal steht der Begriff außerdem für die Darreichungsform.
R
- Rodentizid
- Biozidprodukt gegen Nagetiere wie Ratten und Mäuse (Produktart 14). Die meisten enthalten blutgerinnungshemmende Wirkstoffe und dürfen oft nur von Fachleuten eingesetzt werden.
S
- Sachkunde
- Nachgewiesene Fachkenntnis, die für bestimmte Biozidprodukte Voraussetzung für die Verwendung oder den Verkauf ist – etwa für viele Rodentizide und Begasungsmittel.
- Sicherheitsdatenblatt (SDB)
- Dokument mit 16 festgelegten Abschnitten zu Gefahren, Schutzmaßnahmen, Erster Hilfe, Lagerung, Entsorgung und Eigenschaften eines Stoffes oder Gemisches.
- Signalwort
- „Gefahr“ oder „Achtung“ – das Wort auf dem Etikett, das auf einen Blick zeigt, wie schwer die Gefahr eines Produkts eingestuft ist.
U
- UFI (Rezepturidentifikator)
- Eindeutiger Rezepturidentifikator aus 16 Zeichen auf dem Etikett gefährlicher Gemische. Damit finden Giftinformationszentren im Notfall die genaue Zusammensetzung.
W
- Wirkstoff
- Der Bestandteil eines Biozidprodukts, der die Wirkung gegen den Schadorganismus hervorruft – zum Beispiel Permethrin gegen Insekten oder Brodifacoum gegen Ratten.
Z
- Zulassungsnummer
- Kennung der behördlichen Zulassung eines Biozidprodukts, z. B. DE-0015369-18. Das Länderkürzel zeigt, wo die Zulassung gilt – „N-“-Nummern sind dagegen nur Meldungen.