Sachkunde

Nachgewiesene Fachkenntnis, die für bestimmte Biozidprodukte Voraussetzung für die Verwendung oder den Verkauf ist – etwa für viele Rodentizide und Begasungsmittel.

Stand: 29.10.2026

Manche Biozidprodukte sind so riskant, dass nur Menschen mit nachgewiesener Fachkenntnis sie einsetzen dürfen. Wer zu diesem Kreis gehört, ergibt sich aus der Zulassung des Produkts. Die Angabe steht auf dem Etikett, etwa als „nur für sachkundige Verwender“ oder „nur zur Verwendung durch geschulte berufsmäßige Verwender“.

Anwendergruppen in der Zulassung

  • Breite Öffentlichkeit (nicht berufsmäßige Verwender): Privatpersonen. Für sie sind meist nur gebrauchsfertige Produkte mit niedrigerem Wirkstoffgehalt zugelassen.
  • Berufsmäßige Verwender: Personen, die das Produkt im Rahmen ihrer Arbeit einsetzen, etwa Hausmeister oder Landwirte.
  • Geschulte berufsmäßige Verwender: Berufsmäßige Verwender mit nachgewiesener Sachkunde, zum Beispiel ausgebildete Schädlingsbekämpfer.

Wie man Sachkunde nachweist

In Deutschland regelt die Gefahrstoffverordnung, wer Schädlingsbekämpfung mit bestimmten Biozidprodukten berufsmäßig durchführen darf. Den Nachweis erbringen zum Beispiel eine abgeschlossene Ausbildung zur Fachkraft für Schädlingsbekämpfung, eine Fortbildung zum geprüften Schädlingsbekämpfer oder ein anerkannter Sachkundelehrgang mit Prüfung. Je nach Produktgruppe gibt es eigene Lehrgänge, etwa für die Nagetierbekämpfung. Die Sachkunde muss in regelmäßigen Abständen durch Fortbildungen aufgefrischt werden.

Auch der Verkauf ist geregelt

Nicht nur die Anwendung, auch die Abgabe bestimmter Produkte ist beschränkt. Für viele Rodentizide und Insektizide gilt in Deutschland: kein Verkauf in Selbstbedienung, sondern nur nach einem Abgabegespräch durch fachkundiges Personal. Produkte, die nur für Fachleute zugelassen sind, dürfen an Privatpersonen gar nicht abgegeben werden.

Mehr dazu im Ratgeber Was bedeutet „nur für sachkundige Verwender“?

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