Zulassungsnummer
Kennung der behördlichen Zulassung eines Biozidprodukts, z. B. DE-0015369-18. Das Länderkürzel zeigt, wo die Zulassung gilt – „N-“-Nummern sind dagegen nur Meldungen.
Stand: 29.10.2026
Jedes zugelassene Biozidprodukt erhält eine Zulassungsnummer. Sie steht auf dem Etikett und oft in Abschnitt 15 des Sicherheitsdatenblatts. Mit ihr lässt sich in den Datenbanken der Behörden nachschlagen, wofür und für wen das Produkt zugelassen ist.
Die häufigsten Formate
- DE-0015369-18: nationale Zulassung in Deutschland. Die Ziffern in der Mitte sind eine laufende Nummer, die letzten beiden Ziffern bezeichnen in der Regel die Produktart – hier 18 für Insektizide.
- EU-0012345-0000: Unionszulassung, gültig in allen EU-Staaten.
- AT-, FR-, NL- …: Zulassungen anderer Länder. Sie gelten nur dort.
- N-12345: keine Zulassung, sondern eine Registriernummer aus dem deutschen Meldeverfahren der BAuA für Produkte, deren Wirkstoff noch im EU-Prüfprogramm ist.
Daneben kommen ältere oder abweichende Schreibweisen vor, zum Beispiel aus früheren Verfahren oder von Behörden anderer Länder.
Was man daraus ablesen kann – und was nicht
Aus einer österreichischen oder französischen Nummer lässt sich keine deutsche Zulassung ableiten. Wird ein Produkt in mehreren Ländern verkauft, hat es dort in der Regel jeweils eine eigene Nummer, auch wenn die Rezeptur identisch ist. Zulassungen sind außerdem befristet und können geändert, verlängert oder widerrufen werden. Eine Nummer auf einem älteren Dokument beweist daher nicht, dass die Zulassung heute noch besteht.
Zulassung bedeutet Bedingungen
Die Zulassung legt fest, gegen welche Zielorganismen, wo, in welcher Menge und von welcher Anwendergruppe ein Produkt eingesetzt werden darf. Diese Bedingungen stehen auf dem Etikett und in der Gebrauchsanweisung.
Mehr dazu im Ratgeber Zulassung und Registrierung von Biozidprodukten.