EUH-Satz
Ergänzender Gefahrenhinweis, den es nur im EU-Recht gibt, z. B. EUH401 zur Einhaltung der Gebrauchsanleitung oder EUH208 zu enthaltenen Allergenen.
Stand: 29.10.2026
EUH-Sätze ergänzen die H-Sätze. Die H-Sätze stammen aus dem weltweiten GHS-System der Vereinten Nationen. Die EUH-Sätze hat die EU zusätzlich in der CLP-Verordnung festgelegt, für Gefahren und Informationen, die das GHS nicht abdeckt.
Häufige EUH-Sätze bei Schädlingsbekämpfungsmitteln
- EUH401 – „Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.“ Steht auf vielen Pflanzenschutz- und Biozidprodukten.
- EUH208 – „Enthält [Stoffname]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.“ Weist auf einen sensibilisierenden Bestandteil unterhalb der Einstufungsgrenze hin – wichtig für Allergiker.
- EUH210 – „Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.“
- EUH066 – „Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.“ Typisch für lösemittelhaltige Produkte.
- EUH032 – „Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.“ Betrifft zum Beispiel Mittel auf Phosphidbasis.
Wo sie stehen
EUH-Sätze erscheinen auf dem Etikett und in Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts, meist direkt nach den H-Sätzen. Sie haben keine Kennziffer für die Gefahrenklasse und kein eigenes Piktogramm. Ein Produkt kann einen EUH-Satz tragen, ohne selbst als gefährlich eingestuft zu sein – etwa EUH208 oder EUH210.