Wirkstoff

Der Bestandteil eines Biozidprodukts, der die Wirkung gegen den Schadorganismus hervorruft – zum Beispiel Permethrin gegen Insekten oder Brodifacoum gegen Ratten.

Stand: 29.10.2026

Der Wirkstoff ist der Teil eines Biozidprodukts, der den Schadorganismus tötet, abwehrt oder unschädlich macht. Alles Übrige im Produkt sind Beistoffe: Lösemittel, Wasser, Emulgatoren, Treibgase, Verdickungsmittel, Farbstoffe, Bitterstoffe (gegen versehentliches Verschlucken) oder Lockstoffe in Ködern.

Genehmigung auf EU-Ebene

Ein Wirkstoff darf in Biozidprodukten nur verwendet werden, wenn er für die jeweilige Produktart genehmigt ist oder sich noch im EU-Prüfprogramm befindet. Die Genehmigung ist an Bedingungen geknüpft und gilt befristet. Wird ein Wirkstoff nicht erneut genehmigt, verlieren die Produkte damit ihre Verkehrsfähigkeit – nach Ablauf von Abverkaufs- und Aufbrauchfristen.

Wirkstoffgruppen in der Schädlingsbekämpfung

  • Pyrethroide wie Permethrin, Cypermethrin oder Deltamethrin: Kontaktgifte gegen viele Insekten, oft mit Langzeitwirkung auf Oberflächen.
  • Pyrethrine: natürliche Wirkstoffe aus Chrysanthemenblüten, schnell wirksam, aber kurzlebig. Häufig kombiniert mit dem Verstärker Piperonylbutoxid.
  • Neonikotinoide wie Imidacloprid oder Acetamiprid, oft in Fraßgelen gegen Schaben und Ameisen.
  • Weitere Wirkstoffe wie Chlorfenapyr oder Indoxacarb mit eigenen Wirkmechanismen, die auch gegen Insekten mit Resistenzen eingesetzt werden.
  • Entwicklungshemmer wie Pyriproxyfen, die Larven an der Entwicklung zum erwachsenen Tier hindern.
  • Blutgerinnungshemmer (Antikoagulanzien) in Rodentiziden, zum Beispiel Bromadiolon, Difenacoum oder Brodifacoum.

Wo der Wirkstoff steht

Auf dem Etikett steht der Wirkstoff mit seinem Gehalt, etwa „106 g/l Chlorfenapyr“ oder „0,005 % Bromadiolon“. Im Sicherheitsdatenblatt erscheint er in Abschnitt 3 unter den Bestandteilen – zusammen mit der CAS-Nummer, aber dort nicht immer ausdrücklich als „Wirkstoff“ bezeichnet. Abschnitt 3 nennt zudem gefährliche Beistoffe, die selbst keine Biozidwirkung haben.

← Alle Begriffe