Produktart (Biozid)

Einteilung der Biozidprodukte nach ihrem Verwendungszweck in 22 Produktarten, z. B. Produktart 14 für Rodentizide oder 18 für Insektizide. Im Portal steht der Begriff außerdem für die Darreichungsform.

Stand: 29.10.2026

Die Biozidverordnung ordnet jedes Biozidprodukt einer oder mehreren Produktarten (PA, englisch product type, PT) zu. Wirkstoffe werden für bestimmte Produktarten genehmigt, Produkte für bestimmte Produktarten zugelassen. Ein Wirkstoff, der als Holzschutzmittel genehmigt ist, darf deshalb nicht ohne Weiteres in einem Insektenspray stecken.

Die vier Hauptgruppen

Hauptgruppe 1 – Desinfektionsmittel

  • PA 1 Menschliche Hygiene
  • PA 2 Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind
  • PA 3 Hygiene im Veterinärbereich
  • PA 4 Lebens- und Futtermittelbereich
  • PA 5 Trinkwasser

Hauptgruppe 2 – Schutzmittel

  • PA 6 bis 13, unter anderem Schutzmittel für Produkte während der Lagerung, Beschichtungsschutzmittel, Holzschutzmittel (PA 8), Schutzmittel für Baumaterialien sowie Schleimbekämpfungsmittel

Hauptgruppe 3 – Schädlingsbekämpfungsmittel

  • PA 14 Rodentizide
  • PA 15 Avizide (gegen Vögel)
  • PA 16 Bekämpfungsmittel gegen Mollusken, Würmer und andere Wirbellose
  • PA 17 Fischbekämpfungsmittel
  • PA 18 Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden
  • PA 19 Repellentien und Lockmittel
  • PA 20 Produkte gegen sonstige Wirbeltiere

Hauptgruppe 4 – Sonstige Biozidprodukte

  • PA 21 Antifouling-Produkte
  • PA 22 Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie

Produktart im Portal

In den Produktübersichten dieses Portals bezeichnet „Produktart“ zusätzlich die Darreichungsform, also ob ein Produkt als Konzentrat, Spray, Gel, Puder, Köder oder Zubehör angeboten wird. Die rechtliche Produktart nach Biozidverordnung ergibt sich aus der Zulassung. Bei deutschen Zulassungsnummern lässt sie sich oft an den letzten beiden Ziffern ablesen.

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