BAuA
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Ihre Bundesstelle für Chemikalien ist in Deutschland die Zulassungsstelle für Biozidprodukte.
Stand: 29.10.2026
Die BAuA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Hauptsitz in Dortmund. Für das Biozidrecht ist ihre Bundesstelle für Chemikalien zuständig. Sie ist die deutsche Zulassungsstelle für Biozidprodukte.
Aufgaben im Biozidrecht
- Zulassung: Die BAuA entscheidet über die Zulassung von Biozidprodukten in Deutschland und erkennt Zulassungen aus anderen EU-Staaten an (gegenseitige Anerkennung).
- Bewertung von Wirkstoffen: Im EU-Verfahren übernimmt Deutschland für einzelne Wirkstoffe die Bewertung, die anschließend auf EU-Ebene beraten wird.
- Meldeverfahren: Biozidprodukte, deren Wirkstoffe noch im EU-Prüfprogramm sind, dürfen unter Übergangsregeln verkauft werden. Sie müssen bei der BAuA gemeldet werden und erhalten eine Registriernummer im Format „N-12345“. Diese Nummer bestätigt die Meldung, nicht eine Zulassung.
- Auskunft: Die BAuA betreibt Datenbanken der zugelassenen und gemeldeten Biozidprodukte sowie einen Helpdesk zu REACH, CLP und Biozidrecht.
Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Über eine Zulassung entscheidet die BAuA im Einvernehmen mit weiteren Bundesbehörden: Das Umweltbundesamt (UBA) bewertet die Umweltrisiken, das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Gesundheitsrisiken. Die eigene Fachabteilung der BAuA bewertet den Arbeitsschutz.
Was die BAuA nicht macht
Pflanzenschutzmittel lässt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu, Tierarzneimittel ebenfalls das BVL. Die Überwachung von Handel und Anwendung vor Ort liegt bei den Behörden der Bundesländer.