Signalwort

„Gefahr“ oder „Achtung“ – das Wort auf dem Etikett, das auf einen Blick zeigt, wie schwer die Gefahr eines Produkts eingestuft ist.

Stand: 29.10.2026

Das Signalwort ist Teil der Gefahrenkennzeichnung nach CLP-Verordnung. Es steht auf dem Etikett in der Nähe der Piktogramme und in Abschnitt 2 des Sicherheitsdatenblatts.

Zwei Stufen

  • „Gefahr“ steht für die schwerwiegenderen Gefahrenkategorien – etwa giftig beim Verschlucken (H301), Organschädigung bei wiederholter Exposition (H372) oder Fortpflanzungsgefährdung (H360).
  • „Achtung“ steht für weniger schwerwiegende Kategorien – etwa gesundheitsschädlich beim Verschlucken (H302), Hautreizung (H315) oder allergische Hautreaktionen (H317).

Ein Produkt trägt immer nur ein Signalwort. Erfüllt es Kriterien für beide Stufen, gilt „Gefahr“. Manche Einstufungen haben gar kein Signalwort, zum Beispiel die Umweltgefahr H410 allein. Dann steht auf dem Etikett kein Signalwort, obwohl das Produkt gekennzeichnet ist.

Warum Abweichungen auffallen

Weil das Signalwort direkt aus den H-Sätzen folgt, ist es ein guter Prüfstein: Passt „Achtung“ nicht zu einem H-Satz der Stufe „Gefahr“, stimmt eine der beiden Angaben nicht. Solche Widersprüche entstehen häufig, wenn eine Händlerseite noch eine ältere Fassung des Sicherheitsdatenblatts wiedergibt. Dieses Portal übernimmt das Signalwort aus dem Sicherheitsdatenblatt und zeigt an, aus welcher Fassung es stammt.

Mehr dazu im Ratgeber H-Sätze, P-Sätze und Signalwörter verstehen.

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