Rodentizid

Biozidprodukt gegen Nagetiere wie Ratten und Mäuse (Produktart 14). Die meisten enthalten blutgerinnungshemmende Wirkstoffe und dürfen oft nur von Fachleuten eingesetzt werden.

Stand: 29.10.2026

Rodentizide (von lateinisch rodere, nagen) bilden die Produktart 14 der Biozidverordnung. Sie werden gegen Wanderratten, Hausratten und Hausmäuse eingesetzt, meist als Fraßköder in Form von Pasten, Blöcken, Getreideködern oder Pellets.

Wirkstoffe

Die meisten Rodentizide enthalten Antikoagulanzien – Wirkstoffe, die die Blutgerinnung hemmen und erst nach einigen Tagen wirken. Daneben gibt es Wirkstoffe mit anderer Wirkweise, etwa Alphachloralose gegen Mäuse, das den Körper der Tiere stark auskühlt, oder Cholecalciferol (Vitamin D3).

Strenge Regeln für die Anwendung

Wegen ihrer Giftigkeit für Menschen, Haustiere und Wildtiere gelten für Rodentizide besonders enge Vorgaben:

  • Anwendergruppen: Viele Produkte dürfen nur berufsmäßige oder sachkundige Verwender einsetzen. Für Privatpersonen sind meist nur gebrauchsfertige Köder mit niedrigem Wirkstoffgehalt in kleinen Packungen zugelassen.
  • Köderstationen: Köder müssen in der Regel in manipulationssicheren Köderstationen ausgelegt werden, damit Kinder und andere Tiere nicht herankommen.
  • Befallsnachweis: Ausgelegt wird nur bei nachgewiesenem Befall, nicht vorbeugend. Eine dauerhafte Beköderung ist allenfalls Fachleuten unter engen Voraussetzungen erlaubt.
  • Kontrolle und Entsorgung: Köder werden regelmäßig kontrolliert. Tote Tiere und Köderreste werden eingesammelt, damit sich Greifvögel, Füchse oder Haustiere nicht durch das Fressen vergifteter Tiere selbst vergiften.

Grundlage ist die Zulassung des jeweiligen Produkts. Ergänzend gibt es Leitfäden zur guten fachlichen Anwendung von Rodentiziden.

Resistenzen

In manchen Regionen sind Ratten und Mäuse gegen einzelne Antikoagulanzien widerstandsfähig geworden. Bleibt eine Bekämpfung erfolglos, sollte ein Schädlingsbekämpfer hinzugezogen werden, statt die Dosis zu erhöhen.

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