Wespennest entfernen: Wann es erlaubt ist und wie es geht
Wann darf ein Wespennest entfernt werden, wer darf das, und wann lohnt es sich zu warten? Rechtslage, Vorgehen, Kosten und Vorbeugung im Überblick.
Stand: 30.10.2026
Bildnachweis: © KI-generiert · SchädlingsInfoEin Wespennest entfernen ist nur dann zulässig, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt, etwa eine Gefahr für Allergiker oder ein Nest direkt am Eingang. Es sollte durch einen Fachbetrieb oder die zuständige Stelle erfolgen. Ein bewohntes Nest sollten Sie nie selbst mit Feuer, Wasser, Schaum oder Rauch bekämpfen. Ein leeres Nest im Spätherbst oder Winter dürfen Sie in der Regel selbst entfernen. Nötig ist das meist nicht, weil Wespen es nicht erneut beziehen.
Warum ein Wespennest meist nur eine Saison besteht
Bei den häufigen Arten, der Gemeinen und der Deutschen Wespe, gründet eine einzelne Königin im Frühjahr ein neues Volk. Im Sommer wächst es auf mehrere tausend Tiere an. Im Herbst stirbt das gesamte Volk ab, einschließlich der alten Königin. Nur die jungen, begatteten Königinnen überwintern geschützt, zum Beispiel in Mauerspalten, Laub oder Totholz.
Das Nest selbst bleibt als leere Papierhülle zurück. Es wird im nächsten Jahr nicht wieder besiedelt. Neue Königinnen suchen sich einen frischen Nistplatz, manchmal in unmittelbarer Nähe.
Das bedeutet für Ihre Planung: Gegen Ende Oktober und spätestens nach den ersten Frösten ist ein Nest fast immer verlassen oder das Volk stark geschwächt. Einzelne späte Tiere können dennoch noch aktiv sein. Mehr zu Biologie und Arten finden Sie auf der Seite zu Wespen.
Wann ein Wespennest entfernt werden darf
Wespen sind Wildtiere. Nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch ihre Nester sind dadurch geschützt. Die Bundesländer und Kommunen legen die Vorgaben im Detail unterschiedlich aus, ebenso Zuständigkeiten und Bußgelder. Die Regeln gelten je nach Bundesland und Kommune also nicht überall gleich.
Als vernünftiger Grund gelten nach Angaben von Kommunen und Naturschutzverbänden zum Beispiel:
- eine nachgewiesene Allergie gegen Wespengift im Haushalt oder in der unmittelbaren Nachbarschaft
- kleine Kinder oder pflegebedürftige Personen, die dem Nest nicht ausweichen können
- ein Nest an einem Hauseingang, an einem Fenster, das genutzt werden muss, oder an einer anderen Stelle, die sich nicht meiden lässt
- eine Gefährdung öffentlicher Einrichtungen wie Kitas oder Schulen
Bloße Angst, Ekel oder der Wunsch nach einem ungestörten Garten reichen in der Regel nicht aus. Wenn Sie dem Nest einfach ausweichen können, spricht vieles dafür, es zu belassen.
Besonders geschützte Arten
Nicht jedes Nest stammt von einer Gemeinen oder Deutschen Wespe. Einige Arten sind nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Dazu zählen insbesondere Hornissen, aber auch bestimmte Grabwespen und Blattwespen. Bei ihnen ist das Entfernen oder Beschädigen des Nests grundsätzlich verboten. Ausnahmen erteilt die zuständige Naturschutzbehörde nur nach Prüfung des Einzelfalls.
Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Die Höhe hängt von Art, Bundesland und Umständen ab. Es sind teils fünfstellige Beträge möglich.
Wann entfernen? Die richtige Jahreszeit
Die Frage „Wespennest wann entfernen?“ lässt sich nach dem Zustand des Nests beantworten:
- Frühjahr (kleines Nest, wenige Tiere): Hier ist oft noch kein größeres Volk vorhanden. Ob ein Eingriff erlaubt ist, hängt dennoch vom vernünftigen Grund und der Art ab. Frühzeitige Vorbeugung ist wirksamer als Entfernen.
- Sommer bis Frühherbst (großes, aktives Nest): Das Volk ist am stärksten und verteidigt sein Nest. Eingriffe sind riskant und nur bei konkreter Gefahr und mit Fachleuten sinnvoll.
- Spätherbst und Winter (verlassenes Nest): Das Nest ist leer und darf in der Regel ohne Genehmigung entfernt werden. Das gilt nicht, wenn es sich um das Nest einer geschützten Art handelt.
Aus Sicht des Naturschutzes ist selbst das nicht zwingend. Der NABU weist darauf hin, dass ein leeres Nest nicht stören muss. Es kann zudem anderen Insekten als Winterquartier dienen. Wenn das Nest an einer unauffälligen Stelle hängt, dürfen Sie es also ruhig lassen.
Aktives Nest: Was Sie selbst tun können und was nicht
Bei einem bewohnten Nest gilt zuerst: Ruhe bewahren, Abstand halten und nicht gegen das Nest klopfen oder erschüttern. Wespen greifen meist nur an, wenn sie das Nest bedroht sehen. Rund um das Nest sollten Sie einen Abstand von mehreren Metern einhalten.
Unter anderem diese Maßnahmen sind nicht geeignet:
- Nest anzünden, ausräuchern oder mit Wasser, Benzin oder anderen Flüssigkeiten behandeln
- Einflugloch mit Schaum, Silikon oder Lappen verschließen, denn die Tiere suchen sich dann einen anderen Weg, oft in den Wohnraum
- Nest mit Gewalt abschlagen
Solche Methoden gefährden Sie selbst, können Gebäude beschädigen und verstoßen oft gegen das Artenschutzrecht.
Hilfsmittel und Insektizide
Für gewerbliche und private Anwendung sind Biozidprodukte auf dem Markt. Dazu zählen Sprays und Stäube, die als Insektizid wirken. Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Beachten Sie die Gebrauchsanweisung und die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt, vor allem zu Schutzausrüstung, Anwendungsort und Gefahren für Mensch, Haustiere und Umwelt.
Bedenken Sie außerdem: Ein Insektizid ändert nichts an der rechtlichen Lage. Auch mit Spray bleibt das Töten ohne vernünftigen Grund verboten. Manche Produkte sind zudem nur für geschulte Anwender zugelassen, siehe Sachkunde.
Wer das Nest entfernen oder umsiedeln kann
Für aktive Nester kommen mehrere Stellen in Betracht:
- Untere Naturschutzbehörde: Sie klärt, ob die Art geschützt ist und ob eine Ausnahme infrage kommt. Einige Kommunen bieten Merkblätter oder vermitteln Berater.
- Fachbetriebe für Schädlingsbekämpfung: Sie bestimmen die Art, beurteilen die Gefahr und entfernen das Nest fachgerecht, sofern es rechtlich zulässig ist. Wer die Anforderungen daran kennen möchte, findet sie unter Anwendergruppen und Sachkunde.
- Imker mit Zusatzausbildung und örtliche Naturschutzgruppen: Manche übernehmen Umsiedlungen oder beraten bei der Bestimmung.
- Feuerwehr: Sie rückt in der Regel nur bei akuter Gefahr aus, etwa bei Nestern an öffentlichen Gebäuden. Das ist je nach Kommune unterschiedlich geregelt.
Eine Umsiedlung ist bei Wespen nicht in jedem Fall möglich. Sie hängt von Art, Lage und Größe des Nests ab und gelingt nicht immer. Fragen Sie daher vorab, was im Einzelfall machbar ist.
Kosten
Die Preise unterscheiden sich stark nach Aufwand, Erreichbarkeit und Region. Verbraucherstellen nennen für eine Umsiedlung oder Entfernung häufig Beträge von etwa 100 bis 250 Euro. Beratung ist teils kostenlos. Für Ausnahmegenehmigungen können Gebühren anfallen. Lassen Sie sich vorab ein Angebot machen.
Wer zur Miete wohnt, informiert zuerst den Vermieter oder die Hausverwaltung. Bei Nestern am Gebäude ist häufig dieser für die Beauftragung zuständig.
Wespennest im Winter oder nach dem Absterben entfernen
Wenn das Nest leer ist, geht es meist einfach:
- Prüfen Sie, dass wirklich kein Leben mehr im Nest ist. Beobachten Sie dazu das Einflugloch an einem milden Tag mehrere Minuten lang.
- Warten Sie, falls nötig, mehrere Frosttage ab.
- Tragen Sie Handschuhe und bei staubigem Material eine Schutzbrille. Papiernester können zerbröseln.
- Lösen Sie das Nest vorsichtig ab, legen Sie es in einen Sack und entsorgen Sie es über den Restmüll.
- Verschließen Sie danach Spalten und Öffnungen, damit sich im Frühjahr keine Königin einnistet.
Bei Nestern in Dämmung, Dachstuhl oder Rollladenkasten kann die Entfernung aufwendiger sein. Hier empfiehlt sich ein Fachbetrieb. Bei Holzbauteilen sollten Sie außerdem auf Schäden achten, siehe auch Holzschädlinge.
Vorbeugen: Neue Nester verhindern
Wespen bevorzugen geschützte, trockene und ruhige Hohlräume. Dazu gehören Dachböden, Rollladenkästen, Gartenhäuser und Erdlöcher. Vorbeugen funktioniert am besten vor dem Frühjahr:
- Öffnungen und Spalten ab Herbst mit Gittern oder Dichtmaterial verschließen
- Rollladenkästen, Lüftungsöffnungen und Dachüberstände kontrollieren
- ungenutzte Hohlräume und Nistkästen im Winter reinigen
- im Frühjahr auf einzelne Königinnen achten, die geeignete Plätze erkunden
Im Sommer helfen Abstand zu Nestern und etwas Vorsicht im Alltag: Süße Getränke abdecken, Essensreste entfernen und Fallobst aufsammeln.
Nach einem Stich
Ein einzelner Stich ist für gesunde Menschen meist harmlos. Kühlen kann Schmerzen und Schwellung lindern. Bei einem Stich in Mund oder Rachen, Atemnot, Schwindel, starker Schwellung des Gesichts oder bekannter Allergie rufen Sie sofort den Notruf 112. Bei Fragen zu Vergiftungen hilft das regionale Giftinformationszentrum. Dies ersetzt keine ärztliche Beratung.
Häufige Fragen
Darf ich ein Wespennest selbst entfernen?
Bei Gemeiner und Deutscher Wespe nur bei vernünftigem Grund, etwa Allergie oder Nest am Eingang, und mit großer Vorsicht. Besser ist die Beauftragung eines Fachbetriebs. Leere Nester dürfen Sie meist selbst entfernen, sofern keine geschützte Art betroffen ist.
Wann ist der beste Zeitpunkt, ein Wespennest zu entfernen?
Das leere Nest können Sie ab Spätherbst bis Winter entfernen. Bei einem aktiven Nest ist ein Eingriff nur bei konkreter Gefahr sinnvoll, am besten durch Fachleute. Oft erledigt sich das Problem von selbst, weil das Volk im Herbst abstirbt.
Wird ein leeres Wespennest im nächsten Jahr wieder genutzt?
Nein, ein Wespennest wird nicht erneut bezogen. Neue Königinnen bauen ein neues Nest, manchmal in der Nähe. Deshalb ist es sinnvoll, Einschlupföffnungen im Winter zu verschließen.
Was passiert, wenn ich ein geschütztes Nest entferne?
Bei besonders geschützten Arten kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit oder Straftat verfolgt werden. Die Bußgelder sind je nach Bundesland und Fall unterschiedlich und können hoch ausfallen. Ob Ihr Nest geschützt ist, klärt die untere Naturschutzbehörde.
Was kostet es, ein Wespennest entfernen zu lassen?
Häufig genannt werden etwa 100 bis 250 Euro, je nach Lage und Aufwand. Mieter fragen zuerst den Vermieter. Holen Sie vorab ein Angebot ein.
Wie unterscheide ich Wespen von Hornissen?
Hornissen sind deutlich größer, rotbraun gefärbt und bauen oft in Baumhöhlen oder Nischen. Sie sind besonders geschützt. Falls Sie unsicher sind, lassen Sie die Art fachlich bestimmen, bevor Sie handeln.
Quellen und weiterführende Informationen
- Wespennest entfernen: Was Sie tun können und was nicht erlaubt ist – ADAC
- Wespennest entfernen: Was verboten und was erlaubt ist – Öko-Test
- Merkblatt Wespen – Landkreis Cochem-Zell, Untere Naturschutzbehörde
- Hornissen und Wespen: Artenschutz – Stadt Nürnberg, Umweltamt
- Tipp Wespen – Stadt Münster
- § 39 Bundesnaturschutzgesetz: Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen – Bundesministerium der Justiz




