H-Sätze, P-Sätze und Signalwörter verstehen: Etikett richtig lesen

Was „Gefahr“ und „Achtung“ unterscheidet, wie H-, EUH- und P-Sätze aufgebaut sind und wie Sie die Angaben auf Etikett und Sicherheitsdatenblatt Schritt für Schritt lesen.

Stand: 29.10.2026

Arbeitstisch mit Schutzhandschuhen, Schutzbrille und Atemschutzmaske neben einem geschlossenen Ordner im TageslichtBildnachweis: © KI-generiert · SchädlingsInfo

H-Sätze beschreiben, welche Gefahr von einem Produkt ausgeht, P-Sätze nennen die passenden Schutzmaßnahmen, und das Signalwort zeigt auf einen Blick, wie schwer die Gefahr einzustufen ist. Es gibt nur zwei Signalwörter: „Gefahr“ für schwerwiegendere und „Achtung“ für weniger schwerwiegende Kategorien. Alle drei Elemente gehören zur einheitlichen Kennzeichnung von Chemikalien in der EU und stehen auf Etiketten und in Sicherheitsdatenblättern. Wer sie lesen kann, erkennt vor dem ersten Öffnen einer Packung, worauf zu achten ist. Dieser Ratgeber erklärt die Bausteine, den Aufbau der Codes und den Weg vom Etikett zur richtigen Handlung. Grundlage sind die H-Sätze und P-Sätze der europäischen Kennzeichnungsregeln.

Wofür die Kennzeichnung gedacht ist

Chemische Produkte können reizen, ätzen, vergiftet wirken, brennen oder Gewässer schädigen. Die Kennzeichnung soll diese Eigenschaften für Laien und Fachleute in gleicher Form sichtbar machen, unabhängig davon, wo ein Produkt hergestellt wurde. Sie ersetzt keine Gebrauchsanweisung, sondern ergänzt sie um die Sicht des Gefahrenschutzes.

Die Kennzeichnung beantwortet drei Fragen:

  • Was ist das Problem? Das zeigen Piktogramme und H-Sätze.
  • Wie ernst ist es? Das zeigt das Signalwort.
  • Was muss ich tun? Das sagen die P-Sätze.

Für Schädlingsbekämpfungsmittel ist das besonders wichtig, weil diese Produkte gezielt gegen Lebewesen wirken. Die Hinweise gelten deshalb nicht nur für die Anwendung, sondern auch für Lagerung, Reinigung und Entsorgung.

Rechtlicher Hintergrund: die CLP-Verordnung

Die Regeln stammen aus der CLP-Verordnung, der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. Sie setzt das weltweit abgestimmte System GHS in der EU um und hat die älteren R- und S-Sätze sowie die orangefarbenen Gefahrensymbole abgelöst. Alte Packungen mit solchen Angaben können noch gelegentlich in Haushalten auftauchen. Sie sind nicht mehr maßgeblich für neue Produkte.

Die Verordnung legt fest:

  • wie ein Stoff oder Gemisch in Gefahrenklassen und -kategorien eingestuft wird,
  • welche Kennzeichnungselemente auf das Etikett gehören,
  • welcher Wortlaut für H-Sätze (Anhang III) und P-Sätze (Anhang IV) gilt,
  • welche zusätzlichen EU-Hinweise (Anhang II) erlaubt sind.

Der Wortlaut der Sätze ist amtlich festgelegt und in allen Sprachen der EU einheitlich. Ein Hersteller darf ihn nicht frei umschreiben. Das erleichtert den Vergleich von Produkten erheblich.

Für Biozidprodukte gelten zusätzlich die Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 528/2012. Sie verlangt weitere Angaben auf dem Etikett, etwa zur Zulassung, zu den enthaltenen Wirkstoffen und zum Verwenderkreis. Mehr dazu unter Zulassung und Registrierung von Biozidprodukten.

Die Bausteine eines Gefahrenetiketts

Ein vollständiges Etikett enthält mehrere Elemente, die zusammen gelesen werden sollten. Das Signalwort allein reicht nie aus.

  • Produktidentifikator: Name des Produkts und die gefahrbestimmenden Inhaltsstoffe.
  • Piktogramme: rot umrandete Rauten auf weißem Grund mit schwarzem Symbol.
  • Signalwort: „Gefahr“ oder „Achtung“.
  • H-Sätze: Gefahrenhinweise mit Code und Klartext.
  • P-Sätze: Sicherheitshinweise mit Code und Klartext.
  • Lieferantenangaben: Name, Anschrift und Telefonnummer des Verantwortlichen.
  • Ergänzende Angaben: zum Beispiel EUH-Sätze, bei Bioziden Zulassungs- und Verwendungsangaben.

Die Nennmenge und bei Gemischen oft auch der UFI-Code können hinzukommen. Der UFI hilft Giftinformationszentren, ein Produkt bei einer Anfrage eindeutig zuzuordnen.

Bei sehr kleinen Packungen darf die Kennzeichnung teilweise verkürzt oder auf einem Faltetikett untergebracht werden. Die Angaben sind dann nicht weg, sondern stehen an anderer Stelle des Etiketts.

Das Signalwort: „Gefahr“ oder „Achtung“

Das Signalwort ist der schnellste Hinweis auf den Schweregrad. Es gibt genau zwei Stufen.

  • Gefahr steht bei den schwerwiegenderen Kategorien, etwa bei akut giftigen, ätzenden oder bestimmten fortpflanzungsgefährdenden Stoffen.
  • Achtung steht bei weniger schwerwiegenden Kategorien, zum Beispiel bei Reizwirkungen oder gesundheitsschädlichen Stoffen.

Trifft auf ein Produkt beides zu, steht auf dem Etikett nur „Gefahr“. Die höhere Stufe verdrängt die niedrigere. Manche Gefahrenkategorien haben gar kein Signalwort, etwa bestimmte geringe Gefahren. Ein fehlendes Signalwort bedeutet deshalb nicht automatisch „ungefährlich“, sondern nur, dass keine der Kategorien mit Signalwort zutrifft.

Was das Signalwort nicht aussagt

Es sagt nichts über die tatsächliche Gefährdung im konkreten Einsatz. Ob ein Risiko entsteht, hängt von Menge, Dauer, Raum, Anwendungsart und davon ab, wer in Kontakt kommt. Ein Produkt mit „Achtung“ kann bei falscher Anwendung ebenfalls Probleme verursachen, ein Produkt mit „Gefahr“ lässt sich bei richtigem Vorgehen sicher handhaben. Das Signalwort ist ein Ordnungskriterium, keine Anwendungsfreigabe.

Piktogramme: das Bild zum Text

Die neun GHS-Piktogramme fassen Gefahrenarten grafisch zusammen. Sie decken unter anderem Explosionsgefahr, Entzündbarkeit, Oxidationswirkung, Gase unter Druck, Ätzwirkung, akute Giftigkeit, Gesundheitsgefahren mit Langzeitwirkung, Reiz- und Sensibilisierungswirkung sowie Umweltgefahren ab.

Piktogramme zeigen die Hauptgefahr, nicht alle Details. Zwei Produkte mit demselben Symbol können unterschiedliche H-Sätze tragen. Erst der Satz verrät, ob beispielsweise nur Verschlucken oder auch Hautkontakt kritisch ist. Zudem wird nicht für jede Kategorie ein eigenes Symbol gedruckt. Wenn ein Symbol eine andere Gefahr deutlich abdeckt, kann ein weniger bedeutendes entfallen.

H-Sätze: Gefahren in Codes und Klartext

H steht für „Hazard“. Jeder Gefahrenhinweis besteht aus dem Buchstaben H und drei Ziffern. Die erste Ziffer gibt die Gruppe an:

  • H2xx: physikalische Gefahren, etwa entzündbar, explosiv oder unter Druck stehend.
  • H3xx: Gesundheitsgefahren, etwa giftig, reizend, ätzend, allergieauslösend oder organschädigend.
  • H4xx: Umweltgefahren, etwa giftig für Gewässerorganismen.

Die Zahlen innerhalb einer Gruppe sind fortlaufend vergeben und stehen für eine feste Formulierung. Beispiele aus dem Alltag der Schädlingsbekämpfung:

  • H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
  • H315: Verursacht Hautreizungen.
  • H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
  • H319: Verursacht schwere Augenreizung.
  • H360D: Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
  • H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
  • H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Buchstaben hinter der Zahl, wie das D bei H360D, präzisieren die Aussage. Ein Pluszeichen, etwa bei H301+H311, fasst mehrere Hinweise zu einem Kombinationssatz zusammen. Das spart Platz und verbessert die Lesbarkeit.

Warum die Nummer nicht die Schwere angibt

Eine höhere Zahl bedeutet nicht automatisch eine größere Gefahr. Die Nummern sind Kennungen, keine Rangfolge. Die Schwere ergibt sich aus der Kategorie, die hinter dem Satz steht, und aus dem Signalwort. Wer mehrere Produkte vergleicht, sollte daher nicht Zahlen vergleichen, sondern den Klartext lesen.

EUH-Sätze: zusätzliche Hinweise der EU

Neben den GHS-Sätzen kennt die EU eigene Zusatzhinweise. Sie beginnen mit EUH und stehen in Anhang II der CLP-Verordnung. Ein EUH-Satz beschreibt Eigenschaften oder Reaktionen, die das GHS selbst nicht abdeckt, oder gibt Pflichtinformationen für bestimmte Produktgruppen.

Typische Beispiele:

  • EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
  • EUH208: Enthält einen bestimmten Stoff und kann allergische Reaktionen hervorrufen.
  • EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanweisung einhalten.

Gerade der letzte Satz taucht bei vielen Produkten auf und ist mehr als eine Floskel. Er verweist auf die verbindliche Anwendungsbeschreibung, die Teil der rechtlichen Verwendungsbedingungen ist.

P-Sätze: was zu tun ist

P steht für „Precautionary“. Auch diese Sicherheitshinweise haben einen Code aus P und drei Ziffern. Die erste Ziffer ordnet den Zweck:

  • P1xx: allgemeine Hinweise.
  • P2xx: Prävention, also Vorsichtsmaßnahmen vor und während der Anwendung.
  • P3xx: Reaktion, also Verhalten bei Unfall, Kontakt oder Verschlucken.
  • P4xx: Aufbewahrung.
  • P5xx: Entsorgung.

Beispiele:

  • P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • P260: Staub, Rauch, Gas, Nebel, Dampf oder Aerosol nicht einatmen.
  • P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
  • P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und Augenschutz tragen.
  • P301+P310: Bei Verschlucken sofort Giftinformationszentrum oder Arzt anrufen.
  • P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen, Kontaktlinsen entfernen, weiter spülen.
  • P405: Unter Verschluss aufbewahren.
  • P501: Inhalt und Behälter nach den geltenden Vorschriften entsorgen.

P-Sätze gelten als Empfehlungen des Gefahrenschutzes. Bei einem Biozidprodukt werden sie durch die zugelassene Gebrauchsanweisung ergänzt, die zusätzliche verbindliche Auflagen enthalten kann.

Warum nicht alle P-Sätze auf dem Etikett stehen

Die Verordnung sieht vor, die Zahl der P-Sätze auf dem Etikett überschaubar zu halten. Hersteller wählen die für das Produkt wichtigsten aus, damit das Etikett lesbar bleibt. Vollständiger und genauer sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt. Fehlt ein Satz auf dem Etikett, ist das also kein Hinweis auf einen Mangel.

Schritt für Schritt: ein Etikett lesen

Mit einer festen Reihenfolge verliert man auch bei langen Etiketten nicht den Überblick.

  1. Signalwort und Piktogramme ansehen. Sie zeigen Schweregrad und Hauptgefahr.
  2. H-Sätze im Klartext lesen. Achten Sie auf Aussagen zu Verschlucken, Haut, Augen, Einatmen, Kindern, Fortpflanzung und Gewässern.
  3. P-Sätze der Gruppe P2xx beachten. Sie bestimmen Schutzausrüstung, Belüftung und Verbote wie Essen oder Rauchen bei der Anwendung.
  4. P3xx und Notfallangaben merken. Wissen Sie vorab, was bei Augenkontakt oder Verschlucken zu tun ist, und halten Sie Etikett oder Verpackung bereit, wenn Sie Hilfe rufen.
  5. Aufbewahrung und Entsorgung klären. Prüfen Sie P4xx und P5xx, bevor das Produkt ins Haus kommt.
  6. Gebrauchsanweisung gegenlesen. Sie legt Einsatzbereiche, Anwendungsorte und Verwenderkreis fest.
  7. Bei Unklarheit das Sicherheitsdatenblatt nutzen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Sicherheitsdatenblatt lesen.

Wo Sie die Angaben außerdem finden

Im Sicherheitsdatenblatt stehen die Einstufung und die Kennzeichnungselemente in Abschnitt 2, ergänzt um Hinweise zu Erster Hilfe, Brandbekämpfung, Handhabung, Lagerung und Entsorgung. Es richtet sich vor allem an gewerbliche Verwender, ist bei vielen Produkten aber auch für Privatpersonen auf Anfrage erhältlich.

Die Zuordnung der Dokumente fällt vielen schwer. Etikett, Gebrauchsanweisung, Datenblatt und Zulassung haben unterschiedliche Zwecke, wie der Beitrag zu den Dokumentarten zeigt. Als Faustregel gilt: Das Etikett informiert kompakt, das Datenblatt ausführlich, die Gebrauchsanweisung verbindlich für die Anwendung.

Auch die Behörden stellen Übersichten bereit. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und Landesbehörden veröffentlichen Listen mit den Wortlauten der Sätze und erklären das Kennzeichnungssystem.

Biozidprodukte und Schädlingsbekämpfung im Besonderen

Bei einem Biozidprodukt kommen zur Gefahrenkennzeichnung weitere Pflichtangaben hinzu. Dazu gehören Wirkstoffe, Produktart, Zulassungsangaben und Hinweise, für wen das Produkt bestimmt ist. Diese Angaben ergänzen die H- und P-Sätze, ersetzen sie aber nicht.

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Das gilt auch dann, wenn ein Produkt nur das Signalwort „Achtung“ trägt.

Typische Muster, die auf Etiketten von Schädlingsbekämpfungsmitteln auftauchen:

  • Gewässergefahr: Viele Insektizide sind für Wasserorganismen sehr giftig. Entsprechende H- und P-Sätze weisen darauf hin, Abfluss, Gullys und Gewässer zu meiden.
  • Sensibilisierung: Einzelne Inhaltsstoffe können Allergien auslösen. Dann steht ein H- oder EUH-Satz dazu.
  • Fortpflanzungsgefährdung: Sie tritt bei bestimmten Mitteln gegen Nagetiere auf. Die Hinweise betreffen vor allem Schwangere und den Umgang beim Befüllen und Entsorgen. Zur Wirkungsweise siehe Rodentizide.
  • Fertige Köder: Eine Köderbox mit geringer Gefahrenkennzeichnung ist trotzdem nicht für Kinder und Haustiere gedacht. Gefahrenrisiken ergeben sich hier aus dem Fraß der Köder, nicht nur aus der Einstufung.

Welche Verwender ein Produkt einsetzen dürfen, ergibt sich aus der Zulassung. Manche Mittel sind nur für sachkundige Personen vorgesehen. Hintergründe stehen unter nur für sachkundige Verwender.

Sonderfälle und typische Situationen

Mietwohnung

In der Mietwohnung teilen sich oft mehrere Haushalte Flure, Keller und Müllräume. Aussagen wie „Nicht in die Hände von Kindern gelangen lassen“ oder zu Lüftung und Wartezeit betreffen dann auch Nachbarn. Klären Sie Maßnahmen im Haus mit der Verwaltung ab. Ob und wie weit der Vermieter oder der Mieter für Bekämpfungsmaßnahmen zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab.

Kinder

Kinder sind besonders gefährdet, weil sie vieles in den Mund nehmen und kleiner sind als Erwachsene. Hinweise wie P102 sind deshalb wörtlich zu nehmen. Das bedeutet: nicht nur lagern, sondern auch Anwendungsorte, Köder und Reste außer Reichweite halten. Bei einem Verdacht auf Verschlucken wenden Sie sich sofort an das Giftinformationszentrum oder den Notruf.

Haustiere

Die Kennzeichnung nach CLP bezieht sich vor allem auf Menschen und die Umwelt. Aussagen zu Hunden, Katzen, Vögeln oder Aquarien finden Sie häufig in der Gebrauchsanweisung. Dort steht, ob Tiere den Raum während und nach der Anwendung meiden müssen. Im Zweifel fragen Sie die Tierärztin oder den Tierarzt.

Garten und Außenbereich

Umweltbezogene H-Sätze wie H410 und P273 gewinnen im Freien an Gewicht. Regen, Bodenversickerung und Nähe zu Teichen oder Bächen spielen eine Rolle. Ob eine Anwendung im Freien überhaupt vorgesehen ist, steht in der Gebrauchsanweisung. Ein Produkt für Innenräume darf nicht ohne Weiteres draußen verwendet werden.

Gewerbe und Betriebe

Betriebe müssen mit Gefahrstoffen nach Arbeitsschutzregeln umgehen. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung der Beschäftigten, wobei Etikett und Sicherheitsdatenblatt wichtige Quellen sind. In Lebensmittelbetrieben kommen Hygieneanforderungen hinzu. Je nach Bundesland und Branche können zusätzliche Vorgaben gelten.

Typische Fehler im Umgang mit den Hinweisen

  • Nur das Signalwort beachten. Details zu Haut, Augen oder Gewässern stehen in den H- und P-Sätzen.
  • Zahlen als Rangfolge deuten. Die Nummern ordnen Hinweise, sie bewerten nicht.
  • Schutzausrüstung weglassen, weil „Achtung“ harmlos klinge.
  • Mischen von Produkten. Verschiedene Mittel können miteinander reagieren. Hinweise auf freigesetzte Gase gehören ernst genommen.
  • Original­etikett entfernen oder umfüllen. Dann fehlt im Notfall die wichtigste Information.
  • Alte Packungen verwenden, deren Kennzeichnung veraltet ist oder deren Zulassung nicht mehr gilt.
  • Reste im Hausmüll oder Abfluss entsorgen. Orientieren Sie sich an P501 und an den kommunalen Regeln zur Schadstoffsammlung, die je nach Kommune verschieden sind.

Wann Fachleute hinzugezogen werden sollten

Ein Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung ist sinnvoll, wenn die Kennzeichnung auf ein hohes Risiko hindeutet, wenn Kinder, Schwangere oder Haustiere dauerhaft im Objekt leben oder wenn Ursache und Ausmaß eines Befalls unklar sind. Das betrifft etwa starke Befälle in Mehrfamilienhäusern, Lebensmittelbetriebe oder Räume mit schwer zugänglichen Stellen. Fachleute kennen Wirkungsweise, Dosierungsvorgaben und Schutzmaßnahmen und dokumentieren ihr Vorgehen.

Bei Beschwerden nach Kontakt mit einem Produkt – etwa Hautreaktionen, Übelkeit oder Atembeschwerden – suchen Sie ärztliche Hilfe. Das Giftinformationszentrum Ihrer Region berät rund um die Uhr. Halten Sie dabei Etikett oder Packung bereit.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen H-Sätzen und P-Sätzen?

H-Sätze beschreiben die Gefahr, die von einem Stoff oder Gemisch ausgeht, zum Beispiel „Verursacht Hautreizungen“. P-Sätze nennen Maßnahmen, mit denen Sie diese Gefahr vermeiden oder darauf reagieren, etwa Handschuhe tragen oder Augen spülen. Beide gehören zusammen und werden gemeinsam gelesen.

Was bedeuten „Gefahr“ und „Achtung“ genau?

Sie sind die beiden Signalwörter der Kennzeichnung. „Gefahr“ steht bei den schwerwiegenderen, „Achtung“ bei den weniger schwerwiegenden Gefahrenkategorien. Treffen beide zu, wird nur „Gefahr“ angegeben.

Ist ein Produkt ohne Signalwort ungefährlich?

Nicht zwingend. Es bedeutet, dass keine Kategorie mit Signalwort zutrifft. Dennoch können Hinweise zu Umwelt, Haut oder Aufbewahrung gelten, und die Gebrauchsanweisung bleibt verbindlich.

Muss die Nummer des H- oder P-Satzes auf dem Etikett stehen?

Auf Etiketten stehen in der Regel Code und Klartext. Entscheidend ist der Klartext in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird. Die Codes helfen beim Nachschlagen und beim Vergleichen.

Was ist ein EUH-Satz?

Ein EUH-Satz ist ein zusätzlicher Hinweis, der nur in der EU gilt. Er ergänzt die GHS-Sätze, zum Beispiel bei Allergierisiken oder dem Gebot, die Gebrauchsanweisung zu beachten.

Wo finde ich alle P-Sätze eines Produkts?

Auf dem Etikett steht meist nur eine Auswahl. Das Sicherheitsdatenblatt führt die Kennzeichnung vollständig auf. Beim Hersteller oder Händler kann das Datenblatt für gewerbliche Verwender angefordert werden.

Was tue ich, wenn ich ein Produkt verschluckt oder in die Augen bekommen habe?

Folgen Sie dem passenden P-Satz auf dem Etikett, zum Beispiel Augen mehrere Minuten mit Wasser spülen. Rufen Sie anschließend das Giftinformationszentrum oder den Notruf an und halten Sie das Etikett bereit. Lösen Sie bei Verschlucken nicht selbst Erbrechen aus, außer ein Arzt rät dazu.

Gelten die Kennzeichnungsregeln auch für Hausmittel und Naturprodukte?

Ja, sofern sie als Stoff oder Gemisch in Verkehr gebracht werden. Auch pflanzliche oder mineralische Produkte können Reizwirkungen oder Umweltgefahren haben und müssen entsprechend gekennzeichnet sein. „Natürlich“ ist daher keine Aussage über die Gefahreneinstufung.

Quellen und weiterführende Informationen

  • Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
  • GHS: P-Sätze (Sicherheitshinweise) – Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
  • GHS-Unterweisung für Unternehmer – Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
  • Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) – Europäische Union (EUR-Lex)
  • Das Global Harmonisierte System GHS zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien – Technische Universität Dresden

Weiterführende Artikel, die Sie interessieren könnten