Sicherheitsdatenblatt Wespex Quick
Version 2.1 · überarbeitet am 22.07.2025 · 11 Seiten
Zusammenfassung
Das Sicherheitsdatenblatt zu Wespex Quick stammt von frunol delicia® GmbH und liegt in Version 2.1 vom 22.07.2025 vor (11 Seiten). Es gilt für Wespex® Quick – laut Abschnitt 1 verwendet als Biozidprodukte. Als Bestandteil mit Biozidwirkung nennt Abschnitt 3 Prallethrin, Piperonylbutoxid, Geraniol (0–0,11 %). Abschnitt 2 kennzeichnet das Produkt mit dem Signalwort „Gefahr“ und 2 Gefahrenhinweisen, darunter H304 „Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein“ und H411 „Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung“. Dazu kommen 6 Sicherheitshinweise (P-Sätze) zu Schutzmaßnahmen, Erster Hilfe, Lagerung und Entsorgung.
Sicherheitshinweise (P-Sätze): 6 anzeigen
- P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P301 + P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
- P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
- P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
- P405 Unter Verschluss aufbewahren.
- P501 Inhalt/Behälter einer geeigneten Recycling- oder Entsorgungseinrichtung zuführen.
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Angaben zum Dokument
| Dokumentart | Sicherheitsdatenblatt |
|---|---|
| Bezeichnung im Dokument | Wespex Quick |
| Lieferant | frunol delicia® GmbH |
| Version | 2.1 |
| Überarbeitet am | 22.07.2025 |
| Druckdatum | 28.11.2025 |
| Umfang | 11 Seiten · Sprache DE |
| Im Portal erfasst | 29.09.2026 |
Gliederung
- Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs (S. 1)
- Mögliche Gefahren (S. 1–2)
- Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen (S. 2–3)
- Erste-Hilfe-Maßnahmen (S. 3)
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung (S. 3–4)
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung (S. 4)
- Handhabung und Lagerung (S. 4–5)
- Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche (S. 5)
- Physikalische und chemische Eigenschaften (S. 5–6)
- Stabilität und Reaktivität (S. 6)
- Toxikologische Angaben (S. 6–7)
- Umweltbezogene Angaben (S. 7–8)
- Hinweise zur Entsorgung (S. 8)
- Angaben zum Transport (S. 8–9)
- Rechtsvorschriften (S. 9–10)
- Sonstige Angaben (S. 10–11)